Wie geht das; sie verpflichten sich mittels Sonntagskontrakt folgende Bedingungen im Landtag und auch außerhalb zu vertreten:
- für die Beibehaltung des gesetzlichen Ladenschlusses bis maximal 20 Uhr,
- für eine konsequente Eindämmung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage,
- für eine kritische, branchenübergreifende Überprüfung der Genehmigungspraxis der Sonn- und Feiertagsarbeit in verschiedenen Rechtsbereichen (Ladenschlussgesetz, Feiertagsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Bedürfnisgewerbeverordnung).
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