Mit einem „Sonntagsthesenanschlag“ vor dem Augsburger
Rathaus protestierte die Augsburger Sonntagsallianz gegen zwei geplante
verkaufsoffene Sonntage über das halbe Stadtgebiet, die so nicht zulässig sind.
KAB-Diözesanpräses Erwin Helmer erklärt: „Nach neuer Rechtsprechung sind
verkaufsoffene Sonntage in dieser Form eindeutig nicht mehr zulässig, denn sie
untergraben den grundgesetzlichen Sonntagsschutz. Sonntag ist und bleibt der
Tag des Herrn und der Tag für den Menschen, der Tag der Familien, der Feste,
der Feiern, der Tag der Ruhe, der Solidarität und der Gemeinschaft. Deshalb
sind Ausnahmen von der Sonntagsruhe engen Grenzen unterworfen. Ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 hat dies eindeutig bestätigt.“
Aus Anlass des Europatages sollen am Sonntag, den 7.Mai 2017
und aus Anlass des Turamichele-Festes am Sonntag, den 1.Oktober 2017 in
Augsburg „Marktsonntage“ stattfinden, die die gesetzlichen Vorgaben nicht
einhalten. Auch in den Folgejahren soll diese Regelung gelten. Dies ist nach
unserer Rechtsauffassung nicht mehr statthaft.
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Augsburger Sonntagsallianz beim "Thesenanschlag" |
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