Dienstag, 1. März 2016


 

PRESSEINFORMATION




München, 3.März 2016

Bayerische Sonntagsallianz entsetzt über die rechtswidrige Zunahme der Sonntagsarbeit in Bayern
Schon Tradition hat der 3.März als „Internationaler Tag des freien Sonntags“ in Bayern. Die „Allianz für den freien Sonntag“ fordert nachdrücklich einen besseren Schutz für den arbeitsfreien Sonntag. 

„Heute vor genau 1695 Jahren wurde unter Kaiser Konstantin zum ersten Mal ein Gesetz erlassen, das den Sonntag zum Staatsfeiertag erklärt. In unseren Tagen aber wird der Sonntag zunehmend zur Disposition gestellt. Das beweist unter anderem die Statistik, die aktuell einen Anstieg der Sonntagsarbeitenden auf 27 % der Erwerbsbevölkerung feststellt. Deshalb sind unsere 50 regionalen Sonntagsallianzen in Bayern wichtiger denn je.“ Erklärt Betriebsseelsorger Erwin Helmer in München.

Für die Gewerkschaft ver.di, Fachbereich Handel nimmt Fachbereichsleiter Hubert Thiermeyer Stellung: „
„Trotz grundgesetzlichem Sonntagsschutz verzeichnen wir in Bayern einen Anstieg der `verkaufsoffenen Sonntage` auf mehr als 2 000 im Jahr. Dabei nehmen rechtswidrige Sonntagsöffnungen, die vor allem auch gegen die jüngste Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts verstoßen, dramatisch zu. Ein weiteres Negativbeispiel ist die Stadt München, die trotz gegenteiliger Äußerungen nun doch den verkaufsoffenen Sonntag zum Stadtgründungsfest für alle Zukunft durchführen will. Wir gehen auch juristisch dagegen vor.“

Ute Meier vom evangelischen „Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt“ betont, dass vor allem Frauen Sonntagsarbeit leisten müssen: „Vor allem Frauen im Dienstleistungsbereich tragen die Last der Sonntagsarbeit. Wir sollten uns immer neu überlegen, ob wir wirklich am Sonntag Dienste in Anspruch nehmen wollen, Arbeitnehmer haben ein Recht auf ihre Familien.

Für den Landespräses der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Charles Borg-Manche ist es ein Ärgernis, dass die Bundes- und Landespolitik noch keine neuen Regeln im Rahmen der sogenannten Bedarfsgewerbeverordnung erlassen hat: „Am 26.November 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht die hessische Bedarfsgewerbeverordnung gekippt. Bayern hat die fast wortgleiche bayerische Verordnung. Damit muss der arbeitsfreie Sonntag auch in Callcentern, Wettbüros, Autowaschanlagen, Bibliotheken und weiteren Betrieben gelten.“

Werner von Hagen von der Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmer-fragen (afa):
„Die Sonntagsallianzen in Bayern stehen bereit für weitere Aktionen und reagieren sofort auf neue Formen unnötiger Sonntagsarbeit. Manchmal müssen wir auch die Behörden erst aufwecken, weil diese kaum Überprüfungen durchführen und die Politik in dieser wichtigen Frage insgesamt eher passiv ist.“

www.sonntagsallianz-bayern.de
und www.allianz-fuer-den-freien-sonntag.de

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